Beratungslehrerin

Mein Name ist Kirsten Lobscheid und ich bin seit 2016 Beratungslehrerin an der Oberschule Steinkirchen. Seit 2001 unterrichte ich hier die Fächer GSW, Biologie, Religion und Wirtschaft und habe 2014 mit der Weiterbildung zur Beratungslehrerin begonnen, die ich unter der Leitung zweier Schulpsychologinnen 2016 abgeschlossen habe.

Aufgaben in der Beratung

Beratung steht allen an der Schule beteiligten Personen zur Verfügung und kann bei der Suche nach Problemlösungen unterstützend behilflich sein. Ziel ist, zusammen mit den Ratsuchenden eine Klärung seiner Problemsituation herbeizuführen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Dabei versteht die Beratungslehrerin ihre Arbeit als eine Prozessbegleitung, die als Hilfe zur Selbsthilfe dient.

Die Beratung umfasst die so genannte Einzelfallhilfe, die die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Lehrern und Lehrerinnen bei individuellen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen und sozialen Konflikten in der Schule.

Dabei ergeben sich folgende Aufgabenbereiche:

  • Einzel- oder Gruppenberatung von Schülern, Lehrern und Eltern
  • Moderation in Konfliktgesprächen
  • Durchführung von Förderprogrammen zur Verhaltensmodifikation
  • Unterrichtbeobachtung mit anschließenden kollegialen Beratungsgesprächen
  • Kollegiale Fallbesprechungen
  • Vermittlung zu außerschulischen Beratungsstellen
  • Kooperation mit außerschulischen Beratungseinrichtungen
  • Mitwirkung bei der Planung von schulinternen Lehrerfortbildungen und Schulentwicklung

Die Einzelfallhilfe und Beratung bei aktuellen schulischen Problemen und Konflikten stellt den Schwerpunkt der Arbeit dar, wobei die Anlässe für den Kontakt zur Beratungslehrerin vielfältiger Art sind und von Konflikten mit Mitschüler/innen und Lehrer/innen, familiäre oder persönliche Probleme über Schulleistungsdefizite und Probleme des Arbeitsverhaltens bis zu unangemessenem Sozialverhalten (aggressives Verhalten, starke Zurückgezogenheit und soziale Ängste, Außenseiterproblematik und Mobbing) oder Hinweise auf psychische Beeinträchtigungen (Ängste, Krisen im Zusammenhang mit familiären Konflikten) reichen.

Grundsätze der Beratung

Jede Beratung findet immer unter Berücksichtigung der vier Beratungsgrundsätze statt:

Freiwilligkeit: Jeder Ratsuchende entscheidet freiwillig, ob er eine Beratung aufsucht, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder ob er eine erarbeitete Lösung nach der Beratung umsetzt.

Vertraulichkeit: Beratungslehrer sind an die Schweigepflicht gebunden.Alle Gespräche bleiben absolut vertraulich, es sei denn, der Ratsuchende entbindet den Beratungslehrer von der Schweigepflicht.

Unabhängigkeit: Um die Suche nach einer passenden Lösung für die Ratsuchenden begleiten zu können, benötigt die Beratungslehrerin einen gewissen Grad der Unabhängigkeit in der Schule.

Verantwortungsstruktur: Die Schule ist ein komplexes System mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, Interessenlagen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen. Betrifft ein angesprochenes Problem und die mögliche Lösung dazu nicht nur den Ratsuchenden allein, sollte die Beratungslehrerin, mit Einverständnis des Ratsuchenden möglichst frühzeitig beteiligte oder zuständige Personen in den Beratungsprozess einbeziehen.